Das Thema Erbrecht betrifft uns alle irgendwann – sei es durch den Verlust eines nahestehenden Menschen oder im Rahmen der eigenen Nachlassplanung. In solchen Momenten spielt das Nachlassgericht eine zentrale Rolle. Doch wann genau wird es überhaupt tätig? Und was ist seine Aufgabe? Viele Menschen sind unsicher, was nach einem Todesfall rechtlich auf sie zukommt. Dieser Artikel gibt einen verständlichen Einblick in die Zuständigkeiten des Nachlassgerichts und erklärt, in welchen Situationen eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist.
Die erste Zuständigkeit: Die amtliche Verwahrung von Testamenten
Ein häufiger Berührungspunkt mit dem Nachlassgericht ergibt sich bereits zu Lebzeiten des Erblassers: Wird ein Testament beim Amtsgericht in die sogenannte „besondere amtliche Verwahrung“ gegeben, landet es automatisch beim Nachlassgericht. Nach dem Tod sorgt dieses dafür, dass das Testament eröffnet und die Erben informiert werden. Wer also ein Testament im Gericht hinterlegt hat, kann sicher sein, dass sein letzter Wille im Fall des Falles Beachtung findet – auch wenn Angehörige möglicherweise nichts davon wussten.
Die Testamentseröffnung – der Beginn der Nachlassabwicklung
Stirbt ein Mensch, wird das Nachlassgericht automatisch aktiv, sobald es vom Tod erfährt. Dies geschieht in der Regel durch die Sterbeurkunde, die das Standesamt dem zuständigen Gericht übermittelt. Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor – sei es amtlich verwahrt oder privat aufgefunden – eröffnet das Gericht dieses Dokument offiziell. Dabei handelt es sich um einen formellen Akt: Alle potenziellen Erben und Beteiligten erhalten eine Abschrift, um über ihre möglichen Rechte informiert zu werden.
Erbschein, Ausschlagung und Co. – Wenn das Gericht Entscheidungen trifft
In vielen Fällen wird das Nachlassgericht auch dann tätig, wenn ein Erbschein beantragt wird. Dieser ist vor allem dann notwendig, wenn kein notarielles Testament vorliegt oder sich aus dem vorliegenden Dokument nicht eindeutig ergibt, wer Erbe ist. Ohne Erbschein haben Erben häufig Schwierigkeiten, sich gegenüber Banken oder Grundbuchämtern zu legitimieren. Das Gericht prüft in diesem Zusammenhang sorgfältig, wer zur Erbfolge berufen ist – gesetzlich oder testamentarisch.
Ebenso wichtig: Wer das Erbe nicht antreten möchte – etwa wegen Überschuldung des Nachlasses – muss dies innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Diese Frist ist zwingend und beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, an dem der potenzielle Erbe von seiner Berufung erfährt. Wird sie versäumt, gilt das Erbe automatisch als angenommen.
Streitigkeiten unter Erben: Grenzen des Nachlassgerichts
Oft wird angenommen, dass das Nachlassgericht auch bei Auseinandersetzungen unter Erben schlichtend eingreift. Das ist jedoch ein Irrtum. Das Gericht ist ausschließlich für formelle Angelegenheiten zuständig – also etwa für die Ausstellung von Erbscheinen, die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen oder die Eröffnung von Testamenten. Bei Konflikten über Pflichtteilsansprüche, Testamentsauslegung oder die Verteilung des Nachlasses sind Zivilgerichte zuständig.
Gerade in solchen Fällen empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Erbrecht. Dieser kann helfen, die individuelle Situation zu analysieren, Ansprüche durchzusetzen oder eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten zu erzielen – ohne, dass der Streit eskaliert.
Auch bei der Nachlassverwaltung kann das Gericht eingeschaltet werden
In besonderen Konstellationen – etwa bei unklaren Erbverhältnissen oder wenn der Nachlass überschuldet ist – kann das Nachlassgericht auf Antrag eine Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung anordnen. Dies dient dem Schutz der Erben oder potenzieller Gläubiger. Auch hier ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung notwendig, um keine wichtigen Fristen oder Handlungsoptionen zu versäumen.
Frühzeitig handeln schützt vor Fehlern
Der Tod eines Menschen ist immer eine emotionale Ausnahmesituation. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu wissen, welche Rolle das Nachlassgericht tatsächlich spielt – und welche Erwartungen man realistischerweise an dessen Zuständigkeit haben darf. In vielen Fällen kann eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch teure und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden helfen.
Wer gut informiert ist, handelt nicht nur im eigenen Interesse – sondern auch im Sinne des Verstorbenen.